Skip to main content

Sträucher und Hecken zurückschneiden

Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf den Strassen. Die meisten Informationen werden im Strassenverkehr über das Auge wahrgenommen. Durch in den Licht- und/oder Strassenraum hereinragende Äste kommt es jedoch häufig zu Sichtbeeinträchtigungen, die fatale Folgen haben können.


Gerne erinnern wir deshalb alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen.

  • Bäume, Sträucher und Hecken dürfen bis auf eine Höhe von 4.50 m (Fuss- und Radwege 2.5 m) nicht in den Strassenraum hineinragen.
  • Bäume, Sträucher, Hecken, Gebüsche, Pflanzen etc. dürfen die Sicht der Verkehrsteilnehmer, insbesondere im Bereich von Kurven, Strassenverzweigungen und Ausfahrten nicht beeinträchtigen.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen- und Wegrändern grosszügig zurückzuschneiden, damit für alle Verkehrsteilnehmer jederzeit eine gute Sicht gewährleistet ist.

Besten Dank für Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.