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Hinweisinventar

Der Gemeinderat Thalheim an der Thur hat mit Beschluss Nr. 158 vom 19. November 2019 das kommunale Inventar der schutzwürdigen Objekte (Hinweisinventar) überarbeitet und neu festgesetzt.

In § 203 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich wird definiert, was Schutzobjekte sind. In Absatz 2 wird festgehalten, dass die zuständigen Behörden Inventare über die Schutzobjekte erstellen. Das Hinweisinventar kann auf der Gemeindehomepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Das vom Gemeinderat genehmigte Inventar ist ein behördenverbindliches Instrument und muss bei weiteren Planungen seitens der Gemeinde berücksichtigt werden. Beim Hinweisinventar handelt es sich nicht um Schutzmassnahmen, sondern lediglich um eine Zusammenstellung von an sich schutzfähigen Objekten. Somit kann die Aufnahmen ins Inventar auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Eine rechtsverbindliche Unterschutzstellung wird erst bei gegebenem Anlass, z.B. Gesuch um Abbruch oder Umbau geprüft und allenfalls durch den Gemeinderat verfügt.

Das Hinweisinventar kann mit folgendem Link aufgerufen werden: Hinweisinventar schutzwürdige Objekte Thalheim an der Thur

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