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Bauprojekt: Im Obmann 1, Thalheim an der Thur

Bauherrschaft:  
Getreidetrocknungs AG Thalheim, CHE-112.386.741, Im Obmann 1, 8478 Thalheim an der Thur

Angaben zum Projekt:  
Anbau eines Silogebäudes beim Gebäude Vers.-Nr. 13 und Anpassung der bestehender Treppe mit Zugang zum neuem Silogebäude 
Im Obmann 1, 8478 Thalheim an der Thur  
Grundstück-Nr.: 1147, Zone: Gewerbezone 

Ort der Planauflage:  
Gemeinde Thalheim a.d. Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim 

Rechtliche Hinweise:  
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). 

Frist: 20 Tage 
Ablauf der Frist: 03.09.2026

Bauprojekt: Luegi 17, Thalheim an der Thur

Bauherrschaft:  
Patrick Vogelsanger, Luegi 17, 8478 Thalheim an der Thur

Angaben zum Projekt:  
Ersatz Thuja-Hecke mit Sichtschutzwand, Luegi 17, 8478 Thalheim an der Thur, Grundstück-Nr.: 1057, Zone: Wohnzone 

Ort der Planauflage:  
Gemeinde Thalheim a.d. Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim 

Rechtliche Hinweise:  
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).

Frist: 20 Tage

Ablauf der Frist: 27.08.2026

Bauprojekt: Oberdorfstrasse 27, Thalheim an der Thur

Bauherrschaft:  
Lisebeth Keller und Josef Klarer, Oberdorfstrasse 27, 8478 Thalheim an der Thur 
Die Bauherrschaft ist Projektverfasser/in

Angaben zum Projekt:  
Neubau Photovoltaikanlage auf Gebäude Vers.-Nr. 74 
Oberdorfstrasse 27, 8478 Thalheim an der Thur  
Grundstück-Nr.: 1089, Zone: Kernzone B

Ort der Planauflage:  
Gemeinde Thalheim a.d. Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim

Rechtliche Hinweise:  
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). 

Frist: 20 Tage 
Ablauf der Frist: 27.08.2026 

Bemerkungen:  
Das Gebäude befindet sich im kommunalen Inventar schutzwürdiger Objekte (Nr. 17)

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