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Festsetzung Strassenprojekt gemäss § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG)

Festsetzung Strassenprojekt

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) sowie öffentlicher Planauflage (§ 16 StrG) hat der Gemeinderat Thalheim a. d. Thur mit GRB xy vom 27. Juni 2023 folgendes Strassenprojekt gemäss § 15 Abs. 2 StrG festgesetzt: Tempo-30-Zone in Thalheim und Gütighausen.

Planauflage

Der Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen, von heute an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Thalheim a. d. Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können nach Voranmeldung bzw. telefonischer Terminvereinbarung unter 052 320 82 82 eingesehen werden. Die Auflagedokumente finden Sie auch unter www.thalheim.ch.

Rechtliche Hinweise

Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Ablauf der Frist: 14.08.2023

Auflagendokumente:

Gutachten Festsetzung

Plan Thalheim an der Thur

Plan Gütighausen

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